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— | ulv:publikationen:stellungnahmen:in_ketten_ulv_zum_regprog_2020 [22.04.2024 12:10] (aktuell) – angelegt - Externe Bearbeitung 127.0.0.1 | ||
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+ | ====== In Ketten ====== | ||
+ | Der ULV zum Regierungsprogramm 2020 ({{ : | ||
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+ | Im neuen Regierungsprogramm bekennt man sich zur „bestmöglichen“ Finanzierungs- und Planungssicherheit für die heimischen Hochschulen. Ja, man wird aus nicht einhaltbaren Versprechungen klug: 2008 ließ sich die Regierung noch zu folgender Formulierung hinreißen: „Die Bundesregierung bekennt sich zum Ziel mit öffentlichen und privaten Investitionen 2% des BIP im tertiären Bildungssektor zu erreichen.“ Wir wissen, dass daraus bis heute nichts wurde. Zwar führte die „unibrennt“ Bewegung 2009 zu einer symbolischen Mini-Finanzspritze aus der Notfallreserve und der überraschende Beschluss 2017 im Nationalrat über „zusätzliche Mittel“ für die Universitäten zu einer vorübergehenden Euphorie in den Leitungsetagen der Unis, doch wurde der vermeintliche Erfolg nach Bekanntwerden neuer Spielregeln für die darauf folgende Leistungsvereinbarungsperiode erheblich relativiert. | ||
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+ | Das Zauberwort hieß Studienplatzfinanzierung. Mit diesem legistischen Regelwerk wurden fast unbemerkt Tatsachen geschaffen, die den freien Hochschulzugang endgültig beseitigten, | ||
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+ | Genau diese Sachverhalte muss man jetzt kennen, wenn man im aktuell vorliegenden Regierungsprogramm die nach der Präambel folgende erste Zielsetzung begreifen will, die in der konsequenten Fortführung und Weiterentwicklung der „Universitätsfinanzierung NEU“ mit allen eingeleiteten Umsetzungsschritten besteht. Und das bis 2027! Aus dem 3-Jahresplan wird ein 6-Jahresplan. Hat man sich die Konsequenzen wirklich gut überlegt? Kleine unvorhersehbare Änderungen in der Personalstruktur einer Universität, | ||
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+ | Das implizit grassierende Misstrauen gegenüber Universitätsangehörigen, | ||
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+ | Ja, das angekündigte „Überdenken des Verhältnisses Universitätsrat, | ||
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+ | Die für Lehrpersonal an Universitäten 2002 eingeführte Sonderregelung für mehrfache Aneinanderreihungen von befristeten Arbeitsverträgen von bis zu 12 Jahren steht seither im Kreuzfeuer entgegengesetzter Interessenslagen. Für die Universitätsleitungen gehen die Befristungsmöglichkeiten nicht weit genug, während die Personalvertretungen sie als sachlich und sozial ungerechtfertigt betrachten. Letztere begrüßen daher die im neuen Regierungsprogramm verankerte Absicht die Kettenvertragsregelung zu reformieren. Allerdings handelt es sich dabei keineswegs um den Verdienst irgendeiner österreichischen Regierung, sondern um die kraft EuGH-Spruch erforderliche Umsetzung von europäischem Recht, ausgelöst durch ein arbeitsgerichtliches Verfahren zur Frage der Diskriminierung von teilbeschäftigten Arbeitnehmerinnen. Somit wird EU-Recht fast zwei Jahrzehnte nach der Ausgliederung der Universitäten die für die Privatwirtschaft maßgebliche Normalität des Arbeitsrechts schaffen, zumindest für den Bereich der Kettenverträge; | ||
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+ | Aus dem Blickwinkel der Personalvertretung kommt der Appell | ||
+ | * die „Studienplatzfinanzierung NEU“ neu zu überdenken und kontraktorientiert fair umzusetzen, | ||
+ | * die gesetzliche Grundlage für zeitgemäße Organisations- und Entscheidungsstrukturen zu schaffen, | ||
+ | * Ausmaß und Form der Evaluierungsverfahren auf ihre Zweckdienlichkeit zu überprüfen und | ||
+ | * bei der Wahrung der Interessen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, | ||
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+ | Zum Schluss noch außerhalb des Protokolls des Regierungsprogramms: | ||
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+ | Dr. Stefan Schön\\ Pressesprecher des Verbands des wissenschaftlichen und künstlerischen Personals der österreichischen Universitäten (ULV),\\ stellvertretender Vorsitzender der Universitätengewerkschaft in der Gewerkschaft öffentlicher Dienst und \\ Vorsitzender des Betriebsrats für das wissenschaftliche und künstlerische Personal an der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien | ||
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