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ulv:publikationen:charta [24.09.2017 11:08] Christian Cenker |
ulv:publikationen:charta [07.09.2023 12:09] (aktuell) WebEditor [Charta] |
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===== ULV-Charta ===== | ===== ULV-Charta ===== | ||
- | //Universitäten sind Einrichtungen mit unverwechselbaren und verantwortungsvollen gesellschaftlichen Funktionen. In ihnen bringen die dort wissenschaftlich und künstlerisch Tätigen durch Einzelleistungen sowie in Teams neues Wissen hervor. Sie sichten, dokumentieren, bewahren und bereiten Wissen für weitere Forschung, Erschließung der Künste und deren Lehre sowie für die Gesellschaft auf, entwickeln es weiter und sorgen zum Nutzen der Gesellschaft für dessen Verbreitung. Das Zusammenwirken des wissenschaftlichen und künstlerischen Universitätspersonals mit den Studierenden, die Unterstützung durch das allgemeine Universitätspersonal sowie die erkenntnisgeleitete Lehrtätigkeit sind konstitutive Merkmale der Universitäten.// | + | <fs medium>**ULV - Unabhängige Wissenschaftler:innen und Künstler:innen an österreichischen Universitäten**</fs> |
- | - Geistige Unabhängigkeit: Es muss grundsätzlich garantiert sein, dass die Forschung, die Erschließung der Künste sowie die Erkenntnis geleitete Lehre an den Universitäten unabhängig von politischen, ideologischen, religiösen oder anderen, durch Partikularinteressen gesteuerten Einflüssen stattfinden kann. | + | //Universitäten sind Einrichtungen mit unverwechselbaren und verantwortungsvollen gesellschaftlichen Funktionen. In ihnen bringen die dort wissenschaftlich und künstlerisch Tätigen durch Einzelleistungen sowie in Teams neues Wissen hervor. Sie generieren, sichten, dokumentieren, bewahren und bereiten Wissen für weitere Forschung, Erschließung der Künste und deren Lehre sowie für die Gesellschaft auf, entwickeln es weiter und sorgen zum Nutzen der Gesellschaft für dessen Verbreitung. Das Zusammenwirken des wissenschaftlichen und künstlerischen Universitätspersonals mit den Studierenden, die Unterstützung durch das allgemeine Universitätspersonal sowie die erkenntnisgeleitete Lehrtätigkeit sind konstitutive Merkmale der Universitäten.// |
- | - Methodenfreiheit: Das an den Universitäten tätige wissenschaftliche und künstlerische Personal hat das Recht und die Pflicht, die Arbeitsmethoden unter Berücksichtigung von rechtlichen und ethischen Rahmenbedingungen frei zu wählen und die so erlangten Erkenntnisse zu kommunizieren. | + | |
- | - Wirtschaftliche Unabhängigkeit: Schöpferische und erfolgreiche Tätigkeiten an den Universitäten in Forschung, Erschließung der Künste sowie deren Lehre stellen höchste Ansprüche an das wissenschaftliche und künstlerische Personal. Im Gegenzug muss es eine angemessene Entlohnung sowie bei nachweislicher Befähigung planbare Karrieremöglichkeiten geben, die das wissenschaftliche und künstlerische Personal der Sorge um den eigenen täglichen Unterhalt und den ihrer Familie auch für die Zukunft nachhaltig enthebt. | + | - **Geistige Unabhängigkeit:** Grundsätzlich muss garantiert sein, dass die Forschung, die Erschließung der Künste sowie die erkenntnisgeleitete Lehre an den Universitäten unabhängig von politischen, ideologischen, religiösen oder anderen, durch Partikularinteressen gesteuerten Einflüssen stattfinden kann. |
- | - Mitwirkung: Alle an den Universitäten Tätigen haben das Recht und die Pflicht, verantwortungs-bewusst an der Erfüllung der universitären Aufgaben für die Forschung, Kunst und die damit verbundene Lehre mitzuwirken, Vorschläge einzubringen sowie diese zu vertreten. | + | - **Methodenfreiheit:** Das wissenschaftliche und künstlerische Personal hat das Recht und die Pflicht, die Arbeitsmethoden unter Berücksichtigung von rechtlichen und ethischen Rahmenbedingungen frei zu wählen und die so erlangten Erkenntnisse zu kommunizieren. |
- | - Gleichbehandlung: Die Bewertung von Leistungen des wissenschaftlichen und künstlerischen Personals muss angemessen ohne Unterschiede in Geschlecht, Alter, ethnischer Zugehörigkeit, Religion oder Weltanschauung, sexueller Orientierung oder Behinderung erfolgen. | + | - **Wirtschaftliche Unabhängigkeit:** Schöpferische und erfolgreiche Tätigkeiten an den Universitäten in Forschung, Erschließung der Künste sowie deren Lehre stellen höchste Ansprüche an das wissenschaftliche und künstlerische Personal. Im Gegenzug muss es eine angemessene Entlohnung sowie bei nachweislicher Befähigung planbare Karrieremöglichkeiten geben, die das wissenschaftliche und künstlerische Personal der Sorge um den eigenen täglichen Unterhalt und den ihrer Familie auch für die Zukunft nachhaltig enthebt. |
- | - Gleichrangigkeit: Das wissenschaftliche und künstlerische Personal an den Universitäten besteht aus gleichberechtigten Mitgliedern einer einheitlichen Gemeinschaft, in der in gegenseitiger Wert-schätzung kommuniziert und gearbeitet wird. | + | - **Mitwirkung:** Alle an den Universitäten Tätigen haben das Recht und die Pflicht, verantwortungsbewusst an der Erfüllung der universitären Aufgaben für die Forschung, Kunst und die damit verbundene Lehre mitzuwirken, Vorschläge einzubringen sowie diese zu vertreten. |
- | - Ressourcen: Zur Erfüllung der an das wissenschaftliche und künstlerische Personal gestellten hohen Anforderungen müssen die notwendigen Arbeitsmittel sowie entsprechende zeitliche Ressourcen im Rahmen des Arbeitsvertrages bereitgestellt werden. Für ein optimales Arbeitsumfeld ist Sorge zu tragen, wissenschaftlicher und künstlerischer Eros ist zu fördern, Selbstausbeutung zu verhindern. | + | - **Gleichbehandlung:** Die Bewertung von Leistungen des wissenschaftlichen, des künstlerischen und des allgemeinen Personals muss angemessen ohne Unterschiede in Geschlecht, Alter, ethnischer Zugehörigkeit, Religion, Weltanschauung, sexueller Orientierung oder Behinderung erfolgen. |
- | - Kommunikation und Mobilität: Das wissenschaftliche und künstlerische Personal an den Universitäten hat die Pflicht und das Recht, am wissenschaftlichen sowie künstlerischen Austausch – frei von unsachlichen Einschränkungen – teilzunehmen. | + | - **Gleichrangigkeit:** Das wissenschaftliche und künstlerische Personal an den Universitäten besteht aus gleichberechtigten Personen einer einheitlichen Gemeinschaft, in der in gegenseitiger Wertschätzung kommuniziert und gearbeitet wird. |
- | - Information: Das wissenschaftliche und künstlerische Personal an den Universitäten hat das Recht, über alle es betreffenden Angelegenheiten zeitgerecht und vollständig informiert zu werden. | + | - **Ressourcen:** Zur Erfüllung der an das wissenschaftliche und künstlerische Personal gestellten hohen Anforderungen müssen die notwendigen Arbeitsmittel sowie entsprechende zeitliche Ressourcen im Rahmen des Arbeitsvertrages bereitgestellt werden. Ein optimales Arbeitsumfeld ist zu schaffen, wissenschaftliche und künstlerische Passion ist zu fördern, Selbstausbeutung zu verhindern. |
- | - Weiterbildung: Den Angehörigen des wissenschaftlichen und künstlerischen Personals an den Universitäten muss im Rahmen ihres Arbeitsverhältnisses die Möglichkeit zur fachlichen Weiter-bildung gewährleistet werden. Insbesondere sollen sie Kompetenzen der Personalführung, des Wissenschafts-managements sowie des Konfliktmanagements erwerben. | + | - **Kommunikation und Mobilität:** Das wissenschaftliche und künstlerische Personal an den Universitäten hat die Pflicht und das Recht, am wissenschaftlichen sowie künstlerischen Austausch teilzunehmen – frei von unsachlichen Einschränkungen. |
+ | - **Information:** Das wissenschaftliche, das künstlerische und das allgemeine Personal an den Universitäten hat das Recht, über alle das Arbeitsumfeld betreffenden Angelegenheiten zeitgerecht und vollständig informiert zu werden. | ||
+ | - **Weiterbildung:** Den Angehörigen des wissenschaftlichen, des künstlerischen und des allgemeinen Personals an den Universitäten muss im Rahmen ihres Arbeitsverhältnisses die Möglichkeit zur fachlichen Weiterbildung gewährleistet werden. Insbesondere sollen sie Kompetenzen der Personalführung, des Wissenschaftsmanagements sowie des Konfliktmanagements erwerben. | ||
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+ | ===== Charta ===== | ||
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+ | <fs medium>**ULV - Independent Scientists and Artists at Austrian Universities**</fs> | ||
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+ | Universities are institutions with unique and highly responsible social functions. Scientists and artists generate new knowledge through their achievements, individually and in teams. They generate, analyse, document, preserve and prepare knowledge for further research, development of arts and teaching and ensure its dissemination for the benefit of society. The interaction with students, the assistance by supporting staff, as well as research-based teaching are constitutive characteristics of universities. | ||
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+ | - **Intellectual independence:** it must be fundamentally guaranteed that research, the development of arts, and research-based teaching at universities can take place independently of political, ideological, religious, or other influences steered by particular interests. | ||
+ | - **Freedom of method:** scientists and artists at universities have the right and the duty to freely choose working methods taking into account legal and ethical frameworks, and to communicate the knowledge obtained. | ||
+ | - **Economic independence:** creative and successful activities in research, development of arts, and teaching make high demands on scientists and artists. In return, they must be paid appropriately and, if they are demonstrably qualified, they must be given career opportunities that can be planned, so that the academic staff is free of worrying about their own and their family's daily subsistence in the long term. | ||
+ | - **Participation:** all persons acting at universities have the right and the duty to participate responsibly in the fulfilment of the university’s tasks in research, art, and teaching, to contribute suggestions as well as to represent them. | ||
+ | - **Equal treatment:** the evaluation of the performance of science and arts must be carried out appropriately without differences according to gender, age, ethnicity, religion, world view, sexual orientation, or disability. | ||
+ | - **Equality:** scientists and artists consist of equal members of a unified community, in which communication and work are carried out in mutual respect and appreciation. | ||
+ | - **Resources:** in order to enable scientists and artists to fulfil their demanding tasks, the necessary equipment as well as corresponding time resources must be provided within the framework of the employment contract. Optimal working environments must be provided, scientific and artistic passion must be encouraged, and self-exploitation must be prevented. | ||
+ | - **Communication and mobility:** scientists and artists have the duty and the right to participate in scientific as well as artistic exchange - free from unobjective restrictions. | ||
+ | - **Information:** all staff at universities has the right to be informed in a timely and complete manner about all matters affecting them. | ||
+ | - **Continuing education:** members of the staff at universities must be guaranteed the opportunity for further professional training within the framework of their employment. In particular, they should acquire skills in personnel management, management of science and arts, and conflict management. | ||
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+ | Die ULV-Charta als {{ :ulv:publikationen:ulv-charta_230907.pdf | PDF}} oder als {{ :ulv:publikationen:ulvflyer:ulv_flyer_charta_230907.pdf |}}. |