Benutzer-Werkzeuge

Webseiten-Werkzeuge


ulv:publikationen:charta

Unterschiede

Hier werden die Unterschiede zwischen zwei Versionen angezeigt.

Link zu dieser Vergleichsansicht

Beide Seiten der vorigen Revision Vorhergehende Überarbeitung
Nächste Überarbeitung
Vorhergehende Überarbeitung
Nächste Überarbeitung Beide Seiten der Revision
ulv:publikationen:charta [01.10.2017 11:13]
Christian Cenker
ulv:publikationen:charta [12.07.2021 12:26]
WebEditor
Zeile 1: Zeile 1:
 ===== ULV-Charta ===== ===== ULV-Charta =====
  
-//​Universitäten sind Einrichtungen mit unverwechselbaren und verantwortungsvollen gesellschaftlichen Funktionen. In ihnen bringen die dort wissenschaftlich und künstlerisch Tätigen durch Einzelleistungen sowie in Teams neues Wissen hervor. Sie sichten, dokumentieren,​ bewahren und bereiten Wissen für weitere Forschung, Erschließung der Künste und deren Lehre sowie für die Gesellschaft auf, entwickeln es weiter und sorgen zum Nutzen der Gesellschaft für dessen Verbreitung. Das Zusammenwirken des wissenschaftlichen und künstlerischen Universitätspersonals mit den Studierenden,​ die Unterstützung durch das allgemeine Universitätspersonal sowie die erkenntnisgeleitete Lehrtätigkeit sind konstitutive Merkmale der Universitäten.//​+//​Universitäten sind Einrichtungen mit unverwechselbaren und verantwortungsvollen gesellschaftlichen Funktionen. In ihnen bringen die dort wissenschaftlich und künstlerisch Tätigen durch Einzelleistungen sowie in Teams neues Wissen hervor. Sie generieren, ​sichten, dokumentieren,​ bewahren und bereiten Wissen für weitere Forschung, Erschließung der Künste und deren Lehre sowie für die Gesellschaft auf, entwickeln es weiter und sorgen zum Nutzen der Gesellschaft für dessen Verbreitung. Das Zusammenwirken des wissenschaftlichen und künstlerischen Universitätspersonals mit den Studierenden,​ die Unterstützung durch das allgemeine Universitätspersonal sowie die erkenntnisgeleitete Lehrtätigkeit sind konstitutive Merkmale der Universitäten.//​
  
   - **Geistige Unabhängigkeit:​** Es muss grundsätzlich garantiert sein, dass die Forschung, die Erschließung der Künste sowie die Erkenntnis geleitete Lehre an den Universitäten unabhängig von politischen,​ ideologischen,​ religiösen oder anderen, durch Partikularinteressen gesteuerten Einflüssen stattfinden kann.    - **Geistige Unabhängigkeit:​** Es muss grundsätzlich garantiert sein, dass die Forschung, die Erschließung der Künste sowie die Erkenntnis geleitete Lehre an den Universitäten unabhängig von politischen,​ ideologischen,​ religiösen oder anderen, durch Partikularinteressen gesteuerten Einflüssen stattfinden kann. 
   - **Methodenfreiheit:​** Das an den Universitäten tätige wissenschaftliche und künstlerische Personal hat das Recht und die Pflicht, die Arbeitsmethoden unter Berücksichtigung von rechtlichen und ethischen Rahmenbedingungen frei zu wählen und die so erlangten Erkenntnisse zu kommunizieren.   - **Methodenfreiheit:​** Das an den Universitäten tätige wissenschaftliche und künstlerische Personal hat das Recht und die Pflicht, die Arbeitsmethoden unter Berücksichtigung von rechtlichen und ethischen Rahmenbedingungen frei zu wählen und die so erlangten Erkenntnisse zu kommunizieren.
   - **Wirtschaftliche Unabhängigkeit:​** Schöpferische und erfolgreiche Tätigkeiten an den Universitäten in Forschung, Erschließung der Künste sowie deren Lehre stellen höchste Ansprüche an das wissenschaftliche und künstlerische Personal. Im Gegenzug muss es eine angemessene Entlohnung sowie bei nachweislicher Befähigung planbare Karrieremöglichkeiten geben, die das wissenschaftliche und künstlerische Personal der Sorge um den eigenen täglichen Unterhalt und den ihrer Familie auch für die Zukunft nachhaltig enthebt.   - **Wirtschaftliche Unabhängigkeit:​** Schöpferische und erfolgreiche Tätigkeiten an den Universitäten in Forschung, Erschließung der Künste sowie deren Lehre stellen höchste Ansprüche an das wissenschaftliche und künstlerische Personal. Im Gegenzug muss es eine angemessene Entlohnung sowie bei nachweislicher Befähigung planbare Karrieremöglichkeiten geben, die das wissenschaftliche und künstlerische Personal der Sorge um den eigenen täglichen Unterhalt und den ihrer Familie auch für die Zukunft nachhaltig enthebt.
-  - **Mitwirkung:​** Alle an den Universitäten Tätigen haben das Recht und die Pflicht, ​verantwortungs-bewusst ​an der Erfüllung der universitären Aufgaben für die Forschung, Kunst und die damit verbundene Lehre mitzuwirken,​ Vorschläge einzubringen sowie diese zu vertreten.+  - **Mitwirkung:​** Alle an den Universitäten Tätigen haben das Recht und die Pflicht, ​verantwortungsbewusst ​an der Erfüllung der universitären Aufgaben für die Forschung, Kunst und die damit verbundene Lehre mitzuwirken,​ Vorschläge einzubringen sowie diese zu vertreten.
   - **Gleichbehandlung:​** Die Bewertung von Leistungen des wissenschaftlichen und künstlerischen Personals muss angemessen ohne Unterschiede in Geschlecht, Alter, ethnischer Zugehörigkeit,​ Religion oder Weltanschauung,​ sexueller Orientierung oder Behinderung erfolgen.   - **Gleichbehandlung:​** Die Bewertung von Leistungen des wissenschaftlichen und künstlerischen Personals muss angemessen ohne Unterschiede in Geschlecht, Alter, ethnischer Zugehörigkeit,​ Religion oder Weltanschauung,​ sexueller Orientierung oder Behinderung erfolgen.
   - **Gleichrangigkeit:​** Das wissenschaftliche und künstlerische Personal an den Universitäten besteht aus gleichberechtigten Mitgliedern einer einheitlichen Gemeinschaft,​ in der in gegenseitiger Wert-schätzung kommuniziert und gearbeitet wird.    - **Gleichrangigkeit:​** Das wissenschaftliche und künstlerische Personal an den Universitäten besteht aus gleichberechtigten Mitgliedern einer einheitlichen Gemeinschaft,​ in der in gegenseitiger Wert-schätzung kommuniziert und gearbeitet wird. 
Zeile 12: Zeile 12:
   - **Kommunikation und Mobilität:​** Das wissenschaftliche und künstlerische Personal an den Universitäten hat die Pflicht und das Recht, am wissenschaftlichen sowie künstlerischen Austausch – frei von unsachlichen Einschränkungen – teilzunehmen. ​   - **Kommunikation und Mobilität:​** Das wissenschaftliche und künstlerische Personal an den Universitäten hat die Pflicht und das Recht, am wissenschaftlichen sowie künstlerischen Austausch – frei von unsachlichen Einschränkungen – teilzunehmen. ​
   - **Information:​** Das wissenschaftliche und künstlerische Personal an den Universitäten hat das Recht, über alle es betreffenden Angelegenheiten zeitgerecht und vollständig informiert zu werden.   - **Information:​** Das wissenschaftliche und künstlerische Personal an den Universitäten hat das Recht, über alle es betreffenden Angelegenheiten zeitgerecht und vollständig informiert zu werden.
-  - **Weiterbildung:​** Den Angehörigen des wissenschaftlichen und künstlerischen Personals an den Universitäten muss im Rahmen ihres Arbeitsverhältnisses die Möglichkeit zur fachlichen ​Weiter-bildung ​gewährleistet werden. Insbesondere sollen sie Kompetenzen der Personalführung,​ des Wissenschafts-managements ​sowie des Konfliktmanagements erwerben.+  - **Weiterbildung:​** Den Angehörigen des wissenschaftlichen und künstlerischen Personals an den Universitäten muss im Rahmen ihres Arbeitsverhältnisses die Möglichkeit zur fachlichen ​Weiterbildung ​gewährleistet werden. Insbesondere sollen sie Kompetenzen der Personalführung,​ des Wissenschaftsmanagements ​sowie des Konfliktmanagements erwerben.
  
 ---- ----
  
-Die ULV-Charta als {{ :​ulv:​publikationen:​ulv-charta_170914.pdf |PDF}} oder als {{ :​ulv:​publikationen:​ulvflyer:​ulv_flyer_charta_20170924.pdf |Flyer}}.+Die ULV-Charta als {{ :​ulv:​publikationen:​ulv-charta_210712.pdf |PDF}} oder als {{ :​ulv:​publikationen:​ulvflyer:​ulv_flyer_charta_20210712.pdf|Flyer}}.
ulv/publikationen/charta.txt · Zuletzt geändert: 07.09.2023 12:09 von WebEditor