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ulv:publikationen:charta

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ulv:publikationen:charta [24.09.2017 12:20]
Christian Cenker
ulv:publikationen:charta [12.07.2021 12:25]
WebEditor
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 ===== ULV-Charta ===== ===== ULV-Charta =====
  
-//​Universitäten sind Einrichtungen mit unverwechselbaren und verantwortungsvollen gesellschaftlichen Funktionen. In ihnen bringen die dort wissenschaftlich und künstlerisch Tätigen durch Einzelleistungen sowie in Teams neues Wissen hervor. Sie sichten, dokumentieren,​ bewahren und bereiten Wissen für weitere Forschung, Erschließung der Künste und deren Lehre sowie für die Gesellschaft auf, entwickeln es weiter und sorgen zum Nutzen der Gesellschaft für dessen Verbreitung. Das Zusammenwirken des wissenschaftlichen und künstlerischen Universitätspersonals mit den Studierenden,​ die Unterstützung durch das allgemeine Universitätspersonal sowie die erkenntnisgeleitete Lehrtätigkeit sind konstitutive Merkmale der Universitäten.//​+//​Universitäten sind Einrichtungen mit unverwechselbaren und verantwortungsvollen gesellschaftlichen Funktionen. In ihnen bringen die dort wissenschaftlich und künstlerisch Tätigen durch Einzelleistungen sowie in Teams neues Wissen hervor. Sie generieren, ​sichten, dokumentieren,​ bewahren und bereiten Wissen für weitere Forschung, Erschließung der Künste und deren Lehre sowie für die Gesellschaft auf, entwickeln es weiter und sorgen zum Nutzen der Gesellschaft für dessen Verbreitung. Das Zusammenwirken des wissenschaftlichen und künstlerischen Universitätspersonals mit den Studierenden,​ die Unterstützung durch das allgemeine Universitätspersonal sowie die erkenntnisgeleitete Lehrtätigkeit sind konstitutive Merkmale der Universitäten.//​ 
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 +  - **Geistige Unabhängigkeit:​** Es muss grundsätzlich garantiert sein, dass die Forschung, die Erschließung der Künste sowie die Erkenntnis geleitete Lehre an den Universitäten unabhängig von politischen,​ ideologischen,​ religiösen oder anderen, durch Partikularinteressen gesteuerten Einflüssen stattfinden kann.  
 +  - **Methodenfreiheit:​** Das an den Universitäten tätige wissenschaftliche und künstlerische Personal hat das Recht und die Pflicht, die Arbeitsmethoden unter Berücksichtigung von rechtlichen und ethischen Rahmenbedingungen frei zu wählen und die so erlangten Erkenntnisse zu kommunizieren. 
 +  - **Wirtschaftliche Unabhängigkeit:​** Schöpferische und erfolgreiche Tätigkeiten an den Universitäten in Forschung, Erschließung der Künste sowie deren Lehre stellen höchste Ansprüche an das wissenschaftliche und künstlerische Personal. Im Gegenzug muss es eine angemessene Entlohnung sowie bei nachweislicher Befähigung planbare Karrieremöglichkeiten geben, die das wissenschaftliche und künstlerische Personal der Sorge um den eigenen täglichen Unterhalt und den ihrer Familie auch für die Zukunft nachhaltig enthebt. 
 +  - **Mitwirkung:​** Alle an den Universitäten Tätigen haben das Recht und die Pflicht, verantwortungsbewusst an der Erfüllung der universitären Aufgaben für die Forschung, Kunst und die damit verbundene Lehre mitzuwirken,​ Vorschläge einzubringen sowie diese zu vertreten. 
 +  - **Gleichbehandlung:​** Die Bewertung von Leistungen des wissenschaftlichen und künstlerischen Personals muss angemessen ohne Unterschiede in Geschlecht, Alter, ethnischer Zugehörigkeit,​ Religion oder Weltanschauung,​ sexueller Orientierung oder Behinderung erfolgen. 
 +  - **Gleichrangigkeit:​** Das wissenschaftliche und künstlerische Personal an den Universitäten besteht aus gleichberechtigten Mitgliedern einer einheitlichen Gemeinschaft,​ in der in gegenseitiger Wert-schätzung kommuniziert und gearbeitet wird.  
 +  - **Ressourcen:​** Zur Erfüllung der an das wissenschaftliche und künstlerische Personal gestellten hohen Anforderungen müssen die notwendigen Arbeitsmittel sowie entsprechende zeitliche Ressourcen im Rahmen des Arbeitsvertrages bereitgestellt werden. Für ein optimales Arbeitsumfeld ist Sorge zu tragen, wissenschaftlicher und künstlerischer Eros ist zu fördern, Selbstausbeutung zu verhindern. 
 +  - **Kommunikation und Mobilität:​** Das wissenschaftliche und künstlerische Personal an den Universitäten hat die Pflicht und das Recht, am wissenschaftlichen sowie künstlerischen Austausch – frei von unsachlichen Einschränkungen – teilzunehmen.  
 +  - **Information:​** Das wissenschaftliche und künstlerische Personal an den Universitäten hat das Recht, über alle es betreffenden Angelegenheiten zeitgerecht und vollständig informiert zu werden. 
 +  - **Weiterbildung:​** Den Angehörigen des wissenschaftlichen und künstlerischen Personals an den Universitäten muss im Rahmen ihres Arbeitsverhältnisses die Möglichkeit zur fachlichen Weiterbildung gewährleistet werden. Insbesondere sollen sie Kompetenzen der Personalführung,​ des Wissenschaftsmanagements sowie des Konfliktmanagements erwerben.
  
-  - Geistige Unabhängigkeit:​ Es muss grundsätzlich garantiert sein, dass die Forschung, die Erschließung der Künste sowie die Erkenntnis geleitete Lehre an den Universitäten unabhängig von politischen,​ ideologischen,​ religiösen oder anderen, durch Partikularinteressen gesteuerten Einflüssen stattfinden kann.  
-  - Methodenfreiheit:​ Das an den Universitäten tätige wissenschaftliche und künstlerische Personal hat das Recht und die Pflicht, die Arbeitsmethoden unter Berücksichtigung von rechtlichen und ethischen Rahmenbedingungen frei zu wählen und die so erlangten Erkenntnisse zu kommunizieren. 
-  - Wirtschaftliche Unabhängigkeit:​ Schöpferische und erfolgreiche Tätigkeiten an den Universitäten in Forschung, Erschließung der Künste sowie deren Lehre stellen höchste Ansprüche an das wissenschaftliche und künstlerische Personal. Im Gegenzug muss es eine angemessene Entlohnung sowie bei nachweislicher Befähigung planbare Karrieremöglichkeiten geben, die das wissenschaftliche und künstlerische Personal der Sorge um den eigenen täglichen Unterhalt und den ihrer Familie auch für die Zukunft nachhaltig enthebt. 
-  - Mitwirkung: Alle an den Universitäten Tätigen haben das Recht und die Pflicht, verantwortungs-bewusst an der Erfüllung der universitären Aufgaben für die Forschung, Kunst und die damit verbundene Lehre mitzuwirken,​ Vorschläge einzubringen sowie diese zu vertreten. 
-  - Gleichbehandlung:​ Die Bewertung von Leistungen des wissenschaftlichen und künstlerischen Personals muss angemessen ohne Unterschiede in Geschlecht, Alter, ethnischer Zugehörigkeit,​ Religion oder Weltanschauung,​ sexueller Orientierung oder Behinderung erfolgen. 
-  - Gleichrangigkeit:​ Das wissenschaftliche und künstlerische Personal an den Universitäten besteht aus gleichberechtigten Mitgliedern einer einheitlichen Gemeinschaft,​ in der in gegenseitiger Wert-schätzung kommuniziert und gearbeitet wird.  
-  - Ressourcen: Zur Erfüllung der an das wissenschaftliche und künstlerische Personal gestellten hohen Anforderungen müssen die notwendigen Arbeitsmittel sowie entsprechende zeitliche Ressourcen im Rahmen des Arbeitsvertrages bereitgestellt werden. Für ein optimales Arbeitsumfeld ist Sorge zu tragen, wissenschaftlicher und künstlerischer Eros ist zu fördern, Selbstausbeutung zu verhindern. 
-  - Kommunikation und Mobilität: Das wissenschaftliche und künstlerische Personal an den Universitäten hat die Pflicht und das Recht, am wissenschaftlichen sowie künstlerischen Austausch – frei von unsachlichen Einschränkungen – teilzunehmen. ​ 
-  - Information:​ Das wissenschaftliche und künstlerische Personal an den Universitäten hat das Recht, über alle es betreffenden Angelegenheiten zeitgerecht und vollständig informiert zu werden. 
-  - Weiterbildung:​ Den Angehörigen des wissenschaftlichen und künstlerischen Personals an den Universitäten muss im Rahmen ihres Arbeitsverhältnisses die Möglichkeit zur fachlichen Weiter-bildung gewährleistet werden. Insbesondere sollen sie Kompetenzen der Personalführung,​ des Wissenschafts-managements sowie des Konfliktmanagements erwerben. 
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-Die ULV-Charta als {{ :​ulv:​publikationen:​ulv-charta_170914.pdf |PDF}} oder als {{ :​ulv:​publikationen:​ulvflyer:​ulv_flyer_charta_20170924.pdf |Flyer}}.+Die ULV-Charta als {{ :​ulv:​publikationen:​ulv-charta_210712.pdf |PDF}} oder als {{:​ulv:​publikationen:​ulvflyer:​ulv_flyer_charta_2021.jpg|Flyer}}.
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