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====== Gruppenrechtsschutzversicherung ====== | ====== Gruppenrechtsschutzversicherung ====== | ||
- | Der ULV-Dachverband bietet für ULV-Mitglieder, die an einer staatlichen Universität nach UG02 angestellt sind, eine subsidiäre Gruppenrechtsschutzversicherung bei der GRAWE an. Subsidiär bedeutet, dass der ULV-Rechtsschutz erst nach Ausschöpfen anderer Rechtsschutzmöglichkeiten (Arbeiterkammer, Gewerkschaft, private Berufsrechtsschutzversicherung o.Ä.) in Anspruch genommen werden kann. Der Rechtsschutz bezieht sich nur auf Angelegenheiten aus dem Dienst- oder Arbeitsverhältnis an den staatlichen österreichischen Universitäten laut Universitätsgesetz 2002. | + | Der ULV-Dachverband bietet für ULV-Mitglieder, die an einer staatlichen Universität nach UG02 angestellt sind, eine subsidiäre Gruppenrechtsschutzversicherung bei der GRAWE an. Subsidiär bedeutet, dass der ULV-Rechtsschutz erst nach Ausschöpfen anderer Rechtsschutzmöglichkeiten (Arbeiterkammer, Gewerkschaft, private Berufsrechtsschutzversicherung o.Ä.) in Anspruch genommen werden kann. Der Rechtsschutz bezieht sich nur auf Angelegenheiten aus Ihrem aktuellen und aktiven Dienst- oder Arbeitsverhältnis an einer staatlichen österreichischen Universitäten laut Universitätsgesetz 2002. |
- | Der Abschluss dieser Gruppenversicherung der „Grazer Wechselseitigen“ wurde nach eingehender Vorbereitung beim Delegiertentag des ULV-Dachverbandes vom 12. März 1999 beschlossen. Als Vertragsnehmer tritt der ULV-Dachverband namens der ULV-Lokalverbände und ihrer Mitglieder auf. Der ULV verfügt damit über ein wichtiges Instrument zum Schutz individueller Rechte und zur Unterstützung der ULV-Lokalverbände. | + | Der Rechtsschutz kann für für ein Arbeitsverhältnis maximal einmal gewährt werden. Voraussetzung für die Gewährung des Rechtsschutzes ist die Prüfung des Falles durch den ULV-Dachverband sowie die vorherige persönliche und kostenfreie Beratung der zu vertretenden Person durch eine im ULV-Dachverband zuständige Person. |
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+ | Der Abschluss dieser Gruppenversicherung der „Grazer Wechselseitigen“ wurde nach eingehender Vorbereitung beim Delegiertentag des ULV-Dachverbandes vom 12. März 1999 beschlossen. Als Vertragsnehmer tritt der ULV-Dachverband namens der ULV-Lokalverbände und deren Mitglieder auf. Der ULV verfügt damit über ein wichtiges Instrument zum Schutz individueller Rechte und zur Unterstützung der ULV-Lokalverbände. | ||
Bei allfälligem Bedarf wenden Sie sich zu allererst an die Leitung des für Ihre Universität zuständigen ULV-Verbandes. Bitte beachten Sie, dass eine Kostenübernahme für eine selbst gewählte Rechtsvertretung vor Kontakt mit dem ULV und vor der Entscheidung über die Fallbetreuung durch den Versicherer ausgeschlossen ist! \\ **Im Nachhinein können weder Anwalts- noch Gerichtskosten durch den ULV sowie die ULV-Rechtschutzversicherung übernommen werden!** | Bei allfälligem Bedarf wenden Sie sich zu allererst an die Leitung des für Ihre Universität zuständigen ULV-Verbandes. Bitte beachten Sie, dass eine Kostenübernahme für eine selbst gewählte Rechtsvertretung vor Kontakt mit dem ULV und vor der Entscheidung über die Fallbetreuung durch den Versicherer ausgeschlossen ist! \\ **Im Nachhinein können weder Anwalts- noch Gerichtskosten durch den ULV sowie die ULV-Rechtschutzversicherung übernommen werden!** | ||
- | * {{ :ulv:publikationen:ulvflyer:ulv_flyer_rechtsschutz_20171022.pdf |Flyer zur Rechtsscchutzversicherung}} | ||
===== Voraussetzungen ===== | ===== Voraussetzungen ===== | ||
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===== Ansprechpersonen ===== | ===== Ansprechpersonen ===== | ||
- | Als Ansprechpartner_innen auf ULV Seite gelten die **Vorsitzenden der Lokalverbände** bzw. die stellvertretende ULV-Vorsitzende **Anneliese Legat** im Präsidium des Dachverbandes. Eine Kontaktaufnahme so wie Inanspruchnahme einer kostenlosen Beratung durch den ULV (ausschließlich für ULV-Mitgleider) vor dem Gang zu Gericht ist zwingend erforderlich! | + | Als Ansprechpartner_innen auf ULV Seite gelten die **Vorsitzenden der Lokalverbände** bzw. die stellvertretende ULV-Vorsitzende **Anneliese Legat** im Präsidium des Dachverbandes. Eine Kontaktaufnahme so wie Inanspruchnahme einer kostenlosen Beratung durch den ULV (ausschließlich für ULV-Mitgleider) vor dem Gang zu Gericht ist zwingend erforderlich! Diese Beratung dient zur Sicherheit des/der Betroffenen! |
===== Versicherungsumfang ===== | ===== Versicherungsumfang ===== |