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ulv:leistungen:rechtsschutz

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Gruppenrechtsschutzversicherung

Der ULV-Dachverband bietet eine subsidiäre Gruppenrechtsschutzversicherung bei der GRAWE für ULV-Mitglieder an. Subsidiär bedeutet, dass der Rechtsschutz erst nach Ausschöpfen anderer möglicher Rechtsschutzversicherungen (Arbeiterkammer, Gewerkschaft, private Berufsrechtsschutzversicherung o.Ä.) in Anspruch genommen werden kann. Der Rechtsschutz bezieht sich nur auf Angelegenheiten aus dem Dienst- oder Arbeitsverhältnis.

Bei allfälligem Bedarf wenden Sie sich zu allererst an das ULV-Präsidium des für Ihre Universität zuständigen ULV-Verbandes. Bitte beachten Sie, dass eine Kostenübernahme für eine Rechtsvertretung bei bereits laufenden Verfahren oder für eine selbst gewählte Rechtsvertretung ausgeschlossen ist!

Voraussetzungen

Versicherungsschutz für einzelne zahlende Mitglieder besteht frühestens 3 Monate nach Beitritt zum einem ULV-Lokalverband oder als Direkt-Mitglied zum Dachverband, wobei der Beitritt mittels Beitrittserklärung und Bezahlung des Mitgliedsbeitrages (Zahlungsbeleg) nachzuweisen ist. Dem Rechtsschutzversicherer ist über dessen Verlangen eine vollständige Mitgliederliste, die das jeweilige Beitrittsdatum enthält, vorzulegen (vom Lokalverband). Eine weitere Voraussetzung ist, dass der zugehörige Lokalverband seine Beiträge an den Dachverband vollständig und fristgerecht geleistet hat.

Vorgangsweise

Wenn Sie Probleme beruflicher Art haben, wenden Sie sich zu allererst an das ULV-Präsidium Ihrer Universität!

  1. Bevor noch eine (kostenpflichtige) Rechtshilfe in Anspruch genommen wird, setzt sich der/die Betroffene mit dem/der Lokalverbandsvorsitzenden in Verbindung.
  2. Der/Die Lokalverbandsvorsitzende klärt über die weiteren Schritte auf, insbesondere
    1. Ist ein Hinzuziehen des lokalen Betriebsrates sinnvoll?
    2. Kontaktaufnahme mit dem Präsidium des ULV-Dachverbandes bzw. der/dem Dienstrechtsbeauftragten des ULV-Dachverbandes.
    3. Prüfung des Falles durch den/die Dienstrechtsbeauftragte/n des ULV-Dachverbandes bzw durch das Präsidium.
    4. Kontaktaufnahme mit der Versicherung durch das ULV-Präsidium.
    5. Übergabe des Falles an die ULV-Rechtsvertretung.

In all den obigen Punkten wird der/die Betroffene miteinbezogen, soll aber, um Missverständnisse und Fehlinterpretationen zu vermeiden, nicht selbst tätig werden.

Im Nachhinein sowie bei laufenden Verfahren ist eine Kostenübernahme für Anwalts- und Gerichtskosten durch den ULV sowie die Versicherung ausgeschlossen!
Insbesondere übernimmt der/die Betroffene die vollen Kosten für selbst ausgewählte RechtsvertreterInnen (siehe auch unter Selbstbehalt).

Ansprechpartner

Als Ansprechpartner_innen auf ULV Seite gelten die Vorsitzenden der Lokalverbände bzw. Anneliese Legat im Präsidium des Dachverbandes.

Versicherungsumfang

Arbeitsgerichtsrechtsschutz gem. Art. 20 sowie Sozialgerichtsrechtschutz gem. Art. 21 der „Allgemeinen Bedingungen der Grazer Wechselseitigen Versicherungs-AG für die Rechtsschutzversicherung“ (ARB 2004) als Arbeitnehmer für sämtliche Mitglieder des Universitätslehrerverbandes, inkl. Verfahren vor dem Obersten Gerichtshof, dem Verfassungsgerichtshof und dem Verwaltungsgerichtshof. Gem. Art. 20 Pkt. 2.2. besteht bei öffentlich-rechtlichen Arbeitsverhältnissen Versicherungsschutz auch für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen bezüglich dienst-, besoldungs- und pensionsrechtlicher Ansprüche sowie in Disziplinar-Verfahren. Versicherungsschutz besteht vor Arbeits- und Sozialgerichten sowie bei öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnissen in Abänderung des Art.6.5. auch für Verfassungs- und Verwaltungsgerichtshofbeschwerden.

Deckung im Arbeitsgerichtsrechtsschutz im Europa und in den außereuropäischen Mittelmeeranrainerstaaten (siehe Art 4.1. 2. Absatz der ARB 2004)

Kosten für die außergerichtliche Vertretung bis 2,5 % der Versicherungssumme, d.s. € 1.000.- und Kosten für die Konfliktlösung durch Mediation bis 2,5 % der Versicherungssumme, d.s. € 1.000.- pro Versicherungsfall (siehe Art. 20 Pkt. 2.1. ARB 2004)

Versicherungsschutz besteht nur subsidiär, wenn und soweit der Schadensfall durch keine andere Rechtsschutzversicherung oder Interessensvertretung (Gewerkschaft, Arbeiterkammer etc.) gedeckt ist.

Versicherungsumme

50.000 EURO

Selbstbehalt

  1. Der Versicherungsnehmer trägt von den pro Versicherungsfall entstehenden Kosten einen Selbstbehalt von 10% der Schadensleistung, mindestens aber 1 % der Versicherungssumme.
  2. Wählt der Versicherungsnehmer einen vom Versicherer vorgeschlagenen Rechtsanwalt oder erfolgt die Auswahl des Rechtsanwaltes gemäß Art 10 Pkt. 4 oder 5 ARB durch den Versicherer, trägt der Versicherer die Kosten gemäß Art. 6 ARB voll.

Der Abschluss dieser Gruppenversicherung der „Grazer Wechselseitigen“ wurde nach eingehender Vorbereitung beim Delegiertentag des ULV-Dachverbandes vom 12. 3. 1999 beschlossen. Als Vertragsnehmer tritt der Dachverband namens der Lokalverbände und ihrer Mitglieder auf. Damit verbunden war die Anhebung des Beitrags der Lokalverbände an den Dachverband pro Mitglied und Jahr. Wir verfügen damit über ein wichtiges Instrument zum Schutz individueller Rechte und zur Unterstützung der Lokalverbände. Wenden Sie sich in Einzelfragen an den lokalen UniversitätslehrerInnenverband (ULV) Ihrer Universität und sichern Sie Ihre eigenen Interessen - sowie in solidarischer Weise auch die Interessen der Kolleginnen und Kollegen - durch Ihre Mitgliedschaft.

ulv/leistungen/rechtsschutz.1486934290.txt.gz · Zuletzt geändert: 28.06.2017 01:36 (Externe Bearbeitung)