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ULV-Klick: Arbeitsrecht

Forschung und Lehre ist Arbeit. Forschende und Lehrende sind Arbeitnehmer_innen, für die das Arbeitsrecht wie für alle anderen gilt. An den Universitäten ist dieses oft nicht sehr einfach gestrickt, da die Arbeitnehmer_innen nicht nur sehr viele sondern auch unterschiedlichste Aufgaben haben.

ulv/arbeitsrecht.txt · Zuletzt geändert: 27.09.2017 14:21 von Christian Cenker